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 Pflegehilfsmittel

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  • Einlegerahmen elektrisch verstellbar für vorhandene Bettgestelle
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  • Transferhilfen
  • Inkontinenzartikel
  • Ernährungstherapie
         - enterale Ernährung
         - parenterale Ernährung

 

 Pflegebedürftigkeit - Pflegeversicherung

In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 1,2 Millionen Menschen, die als Folge einer Behinderung oder aufgrund ihres Alters dauernd auf Hilfe oder Pflege angewiesen sind.
Etwa 80 Prozent von ihnen werden in ihrem häuslichen Umfeld versorgt.

Seit dem 1. Januar 1995 gibt es den
jüngsten Bestandteil unseres
Sozialversicherungssystems:
die soziale Pflegeversicherung

 

 Die Pflegeversicherung bietet:
 
· Schutz vor den finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit.
· Sie ist eine Pflichtversicherung.
· Es sind alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
· Private Krankenversicherungsnehmer müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.

 

 Was heißt "pflegebedürftig"?

Menschen, die für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtung des täglichen Lebens auf Dauer (mindestens für sechs Monate)
in erheblichen Maß der Hilfe bedürfen, werden als pflegebedürftig betrachtet.
 

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen prüft das Vorliegen und den Grad (Stufe) einer Pflegebedürftigkeit.
Die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen.
Dabei helfen wir Ihnen gerne.

 Zu unseren Service-Leistungen zählt außerdem:
 
· Beratung bei der Auswahl des geeigneten Pflegehilfsmittels
· Antragstellung und Kostenklärung bei Ihrer Pflegekasse
· Auslieferung, Einweisung bzw. Installation in Ihre Häuslichkeit
· Reparatur bzw. Wartung in unserer Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause
· Rückholung

 

Bei allen Pflegemaßnahmen gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Pflege
 

 Welche Leistungen werden gewährt?
 
· Häusliche Pflege
· Pflegevertretung bei Urlaub
· Teilstationäre Pflege
· Kurzzeitpflege
· die stationäre Pflege
· Sonstige Leistungen

 

Was beinhalten die Pflegestufen?

Pflegestufe

1

2

3

Härtefall

Mindestzeitbedarf
Minuten / täglich

mindestens
90 min
bei der Körperpflege
der Ernährung oder
der Mobilität

mindestens
180 min
bei der Körperpflege
der Ernährung oder
der Mobilität

mindestens
270 min
bei der Körperpflege
der Ernährung oder
der Mobilität

mindestens
420 min
bei der Körperpflege
der Ernährung oder
der Mobilität

Bedingungen des Hilfebedarfs

mindestens einmal
täglich mit mindestens
zwei Verrichtungen aus einem der drei oben genannten Bereiche

mindestens dreimal
täglich zu
verschiedenen Tageszeiten

täglich
rund um die Uhr,
auch regelmäßig nachts

täglich
rund um die Uhr,
auch regelmäßig nachts;
nachts mindestens 120 Minuten

max. Zeitanteil Hauswirtschaft

44 Minuten

60 Minuten

60 Minuten

60 Minuten

mögliche Pflegeperson(en)

Laie + Fachkraft

Laie + Fachkraft

Laie + Fachkraft

nur Pflegefachkraft

 

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema, Hinweise oder wünschen Sie
ein Beratungsgespräch!
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